Wir über uns

Das Arbeits­ver­fas­sungs­ge­setz (ArbVG) sieht die Wahl einer Inter­es­sen­ver­tre­tung im Betrieb in Form eines Betriebs­rats vor. Als Mit­glie­der des Arbei­ter- wie auch des Ange­stell­ten­be­triebs­rats, die gemein­sam den Betriebs­aus­schuss bil­den, ist es unse­re Auf­ga­be, euch zu unter­stüt­zen, eure Rech­te zu wah­ren und für fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu sor­gen.