Folgende Leistungen aus dem Betriebsratsfonds erhältst du über das Betriebsratsbüro im Bau V, EG, von Montag bis Freitag, in der Zeit von 7 – 12 Uhr und 12:30 – 14 Uhr
- Pflegegebührenrückerstattung max. aktueller Krankenhaustagessatz
Tagessatz für Krankenhaus-Aufenthalte für ÖGK / KFL / MKF Versicherte (Frist: 6 Monate ab Rechnungsdatum!)
Unterlagen: Originalrechnung und Zahlungsbestätigung. Für KFL-Versicherte: Rückersatzverständigung und Aufenthaltsbestätigung
Selbstbehalt für Reha-Aufenthalte und Gesundheitsvorsorge aktiv (Frist: 6 Monate ab Rechnungsdatum!)
Unterlagen: Originalrechnung vom Selbstbehalt, Zahlungsbestätigung, Aufenthaltsbestätigung, und PVA Bescheid. Für MKF-Versicherte: Anfrage an das BR-Sekretariat. - seit 1. März 2023: Jährlicher Zuschuss für Mitgliedschaften im Fitnessstudio in der Höhe von 30,- €
- Startgeld beim Landesskitag oder Magistrat Linz Skitag bis max. 55,- € pro Jahr
- ermäßigte Skikarten (Skiregion Hinterstoder/Wurzeralm) für aktive Kollegen/-innen, deren Partner/-in und unversorgte Kinder im Ausmaß von max. fünf Tagen im Jahr
- VW BUS Vermietung (9 und 6 Sitzer)
- Sozialfonds
- Leistungen für Pensionist:innen bis 2 Jahre nach Pensionsantritt (ausgenommen Betriebsausflüge)
- Blumen und Kranzspenden für verstorbene Kolleg:innen im Dienstverhältnis
Sozialfonds
Der Betriebsrat hat die Errichtung eines Sozialfonds zur Abfederung wirtschaftlicher und sozialer Härtefälle bereits 2013 beschlossen. Die Voraussetzung zur Gewährung einer oder mehrerer finanzieller Unterstützungsleistungen, werden im Folgenden aufgezählt — eine absolut vertrauliche Behandlung der Anliegen wird gewährleistet:
- Es müssen Grundbedürfnisse betroffen sein (z.B. Wohnen, Essen, Kleidung, Kinderbedarf, Brillen, usw.)
- Die Unterstützung wird bis max. € 500,– pro Ereignis und max. € 1.000,– pro Kalenderjahr gewährt
- Es muss ein schriftlicher Nachweis der Bedürftigkeit durch Rechnungen oder ähnliches (z.B. Kontoauszüge, Lohnzettel, Kreditverträge, usw.) erbracht werden. Eine Kostenaufstellung der monatlichen Fixkosten und Kontoauszüge sowie Lohnzettel von den letzten 3 Monaten müssen beim Erstgespräch vorgelegt werden.
- Mitarbeiter:innen, die eine Unterstützung des BR-Sozialfonds beantragen, müssen in einem fixen Dienstverhältnis zum Med Campus der KUK GmbH stehen (keine Probezeit) und eine BR-Umlage zahlen. Leasingkräfte können nach 1 Jahr Zugehörigkeit zur KUK ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie eine BR-Umlage zahlen
- Die Entscheidung über die Gewährung der Unterstützungsleistung inkl. der Höhe der Leistung wird durch eine Kommission getroffen. Die Kommission setzt sich aus dem Betriebsausschussvorsitzenden, einer/einem Stellvertreter:in und zwei weiteren Betriebsrät:innen zusammen.
- Zusätzlich zum BR-Sozialfond beschließt der Betriebsrat die Administration etwaiger Sachleistungen „für KollegInnen in Not“. Die Unterstützungsleistung soll wie folgt ablaufen:
Zusätzlich zum BR-Sozialfonds beschließt der Betriebsrat die Administration etwaiger Sachleistungen „für Kolleg:innen in Not“. Die Unterstützungsleistung soll wie folgt ablaufen:
- Entweder eine Vertrauensperson vor Ort meldet dem Betriebsratsbüro den Bedarf der/des betroffenen Kolleg:in oder die Meldung erfolgt direkt im BR-Büro
- Das BR-Büro ruft über den Vertrauenspersonenverteiler per Mail den exakten Bedarf an alle VP (z.B. Herrenschuhe Gr. 42, Kindergewand Gr. 110,…) ab. Die Sachspenden werden im BR-Büro entgegengenommen. Die „Kolleg:in in Not“ wird vom BR-Büro verständigt und holt sich die Sachspende/n im BR-Büro ab.