Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sieht die Wahl einer Interessenvertretung im Betrieb in Form eines Betriebsrats vor. Als Mitglieder des Arbeiter- wie auch des Angestelltenbetriebsrats, die gemeinsam den Betriebsausschuss bilden, ist es unsere Aufgabe, euch zu unterstützen, eure Rechte zu wahren und für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen.