Der Übergang vom Arbeitsleben in die Pension ist ein bedeutender Schritt im Leben und bringt oft viele Fragen mit sich. Damit du den Überblick behältst und nichts Wichtiges übersiehst, haben wir für dich eine kompakte Checkliste, Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Pensionierung und nützliche Links zu den Angeboten und Informationen anderer Institutionen zusammengestellt. Sie sollen dir dabei helfen, alle nötigen Schritte rechtzeitig zu planen und gut vorbereitet in deinen neuen Lebensabschnitt zu starten.
Checkliste Pension
- Information bei der PVA über den Zeitpunkt des Pensionsantritts einholen
- Formular zur Beendigung des Dienstverhältnisses ausfüllen
- städtische Bedienstete: allgemeines Antragsformular ausfüllen, unter Sonstiges: Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses wegen Pensionierung mit Angabe des letzten Arbeitstags
- Landesbedienstete: Formular Kündigung ausfüllen, Grund: wegen Pensionierung
- Formular selbst unterschreiben und von der/dem Vorgesetzten unterschreiben lassen
- Formular an Abteilung PERS/Bau V schicken (Kopie mit Unterschrift behalten)
- PERS meldet sich, um Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung zu unterschreiben (bei städtischen Bediensteten) bzw Übernahme der Kündigungsbestätigung (bei Landesbediensteten) zu vereinbaren
- Sonstiges:
- Schlüssel in ZLT abgeben
- Dienstkleidung in Wäscherei abgeben
- Garderobenschrank reinigen — die/der neue Kolleg:in freut sich darüber
- Mitarbeiterkarte beim MA-Kartenservice abgeben (Bau D / UG)
- Dosimeter an die/den Vorgesetzte:n abgeben
- Einfahrtsberechtigung und Parkkarte abgeben (Bau D / UG)
- Abmeldung beim Gesundheitsberuferegister und Rückgabe der Karte, wenn weitere Tätigkeit im Gesundheitsbereich völlig ausgeschlossen ist (Kontakt: gbr@goeg.at / Telefonnummer: +43 1 / 515 61 – 810)
Häufig gestellte Fragen zur Pensionierung
Wie komme ich zu meiner Abfertigung?
Abfertigung ALT: wird, wenn Anspruch darauf besteht, automatisch überwiesen
Abfertigung NEU: Schreiben von VALIDA mit näheren Informationen innerhalb von zwei Monaten
Was passiert mit meinem Resturlaub?
Der Urlaubsanspruch im Jahr der Pensionierung wird (je nach Beendigungszeitpunkt des Dienstverhältnisses) aliquotiert
Noch nicht verbrauchter Resturlaub wird zur Gänze ausbezahlt
Was passiert mit meinem Zeitguthaben?
Noch nicht verbrauchtes Zeitguthaben wird zur Gänze ausbezahlt