Dienstverhinderung
Diese allgemein gehaltene Bestimmung braucht eine Präzisierung. In manchen Bereichen ist sie auch erfolgt. Sonderurlaub im Fall der Elementarereignisse, Hochzeit, Todesfälle, lebensphasenbezogene Bedürfnisse. Aber was ist wenn ich aufgrund der Verkehrssituation zu spät in die Arbeit komme? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an!
Es wird im Einzelfall geprüft ob sie alles unternommen haben um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Ausreichende Wegzeit wurde eingeplant
– Bei Bedarf (Unfall oder Stau) wurden Alternativrouten genutzt
Am 23. Oktober 2015 wurde mit dem Leiter der Abteilung Personal folgendes vereinbart:
Die/der betroffene KollegIn muss ihre Dienstverhinderung unmittelbar der Vorgesetzte/n melden.
Wenn die/der Vorgesetzte/r über den Verhinderungsgrund (außergewöhnliches Ereignis) schon Bescheid weiß, genügt ein Eintrag im jeweiligen Zeiterfassungssystem (ALEX, ESS, OnDuty). Da die DV im Einzelfall zu prüfen ist, kann es notwendig werden einen Nachweis von z.B. einer Homepage (ÖAMTC, Ö3, Life-Radio usw.) bei der Vorgesetzten (bzw. im Personalbüro) vorzulegen.