Folgende Leistungen aus dem Betriebsratsfond erhalten Sie/erhältst du ab dem 19. März 2018 im Betriebsratsbüro im Bau V, EG, von Montag bis Freitag, in der Zeit von 7 – 12 Uhr und 12:30 – 14 Uhr:
- Pflegegebührenrückerstattung: Tagessatz für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte bis max. 25 Tage im Jahr für ÖGK-Versicherte (innerhalb eines halben Jahres ab Rechnungsdatum)
Unterlagen: Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung. Bei Reha-Aufenthalt wird auch die Aufenthaltsbestätigung und der PVA-Bescheid benötigt. - Rückerstattung 10%-Selbstbehalt für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte bis max. 25 Tage im Jahr für KFL- und MKF-Versicherte, analog zu ÖGK-Versicherten (innerhalb eines halben Jahres ab Rechnungsdatum
Unterlagen: Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung. Bei Reha-Aufenthalt wird auch die Aufenthaltsbestätigung und der PVA-Bescheid benötigt. - Pflegegebührenrückerstattung für „Gesundheitsvorsorge aktiv“: Tagessatz bis max. 25 Tage im Jahr für ÖGK / KFL- und MKF-Versicherte (innerhalb eines halben Jahres ab Rechnungsdatum) – gültig ab: 20.12.2018
Unterlagen: Vorlage der Originalrechnung, Zahlungsbestätigung und auch die Aufenthaltsbestätigung wird benötigt. - Zuschuss zur Förderung der betrieblichen Gemeinschaft automatische Auszahlung 10,- € zusätzlich zum Weihnachtsgeschenk
- Ab 1. März 2023: 30,- € Zuschuss für Mitgliedschaften im Fitnessstudio
- Startgeld beim Landesskitag oder Magistrat Linz Schitag bis max. 55,- € pro Jahr
- ermäßigte Schikarten (Skiregion Hinterstoder/Wurzeralm) für aktive Kollegen/-innen, deren Partner/-in und unversorgte Kinder im Ausmaß von max. fünf Tagen im Jahr
- VW BUS Vermietung (9 Sitzer)
- Sozialfond
- Leistungen für PensionistInnen bis 2 Jahre nach Pensionsantritt (ausgenommen Betriebsausflüge) – gültig ab: 20.12.2018
- Blumen und Kranzspenden für verstorbene Kollegen/-innen im Dienstverhältnis