Neue BR-Fondsleistungen: „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ „Leistungen für PensionistInnen“ gültig ab 20.12.2018

Neue Betriebsratsfondsleistungen gültig ab 20.12.2018

Der Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat Med Campus hat zwei neue BR-Fondsleistungen beschlossen:

1. Pflegegebührenrückerstattung für die „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ (GVA) bis max. 25 Tage/Einzelfall für OÖGKK-/MKF- und KFL-Versicherte (Rechnungsdatum max. 6 Monate zurückliegend).

Kurzinfo zur „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ (GVA): Seit dem Jahr 2014 bietet die Pensionsversicherungsanstalt (PV) ein hochwertiges Kurzprogramm bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates an. Die Patienten/Patientinnen erhalten dabei einen erhöhten Anteil an aktiven Therapieformen. Der Zuzahlungsbetrag zu einem stationären Aufenthalt ist abhängig vom monatlichen Einkommen – so beträgt z.B. die tägliche Zuzahlung für den Patienten/die Patientin EUR 8,20 bei einem Bruttoeinkommen bis EUR 1.490,80, max. sind EUR 19,91 täglich dazuzuzahlen. (Mehr dazu hier zum Nachzulesen: REHA und GVA, Medieninfo).

2. BR-Fondsleistungen für PensionistInnen bis zwei Jahre nach Pensionsantritt ausgenommen Teilnahme an Betriebsausflügen.

PensionistInnen erhalten bis zwei Jahre nach Pensionsantritt noch BR-Leistungen wie z.B. Pflegegebührenrückerstattung für Krankenhaus-, Reha- und Gesundheitsvorsorge Aktiv-Aufenthalte bis max. 25 Tage/Einzelfall, Weihnachtsgeschenk sowie ermäßigte Schikarten für die Schiregion Hinterstoder/Wurzeralm (max. fünf Stück). Eine Teilnahme an den Betriebsausflügen ist aus versicherungstechnischen Gründen für PensionistInnen oder Angehörige leider nicht möglich.